Schul- und Hausordnung
Allgemeine Vorbemerkung
Diese Schul- und Hausordnung macht unsere Schule zu einem Ort, an dem alle hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken und in dem ein ungestörtes Arbeiten sowie ein angenehmer Aufenthalt möglich ist. Das verlangt Verantwortungsbewusstsein, Rücksichtnahme und Toleranz. Respekt voreinander und Fairness helfen Konflikte zu lösen. Ein höfliches und freundliches Verhalten zwischen allen Beteiligten soll den Umgang miteinander prägen. Jeder Einzelne ist verantwortlich für die Umsetzung dieser Schulordnung.
Sie gilt während der gesamten Unterrichtszeit, also auch in den Pausen und Freistunden, und bei schulischen Veranstaltungen, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände.
1. Vor und nach dem Unterricht
Zu den selbstverständlichen Pflichten gehört das pünktliche Erscheinen zum Unterricht in angemessener Kleidung und mit gepflegtem äußerem Erscheinungsbild.
Der Einlass ins Gebäude erfolgt im Regelfall 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts. Bei schlechtem Wetter können sich vorzeitig eintreffende Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude (Eingangsbereich 3) aufhalten.
Auch der Verwaltungstrakt vor dem Schulbüro darf frühestens um 07:50 Uhr betreten werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Schulgelände im Regelfall nicht früher als eine Viertelstunde vor ihrem jeweiligen Unterrichtsbeginn betreten und es nach Unterrichtsschluss ohne unnötige Verzögerung verlassen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die vor der 2. Stunde früher kommen, melden sich im Sekretariat und halten sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände auf.
Nach dem ersten Klingeln gehen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar zu ihren Klassen- oder Kursräumen, legen ihr Arbeitsmaterial bereit und schließen die Tür. Die Fachräume dürfen nur zusammen mit einer Lehrkraft betreten werden. Die besonderen Verhaltensregeln, die in diesen Räumen gelten, werden von den Fachlehrkräften mitgeteilt (siehe Anlagen) und sind zu befolgen.
Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen ist, melden dies die Klassen- / Kurssprecherinnen und Kurssprecher im Sekretariat oder notfalls im Lehrerzimmer. Bis zum Eintreffen einer Lehrkraft hält sich die Lerngruppe bei geschlossener Tür ruhig in dem vorgesehenen Raum auf.
Am Ende des Unterrichts werden alle Stühle hochgestellt, die Tafel geputzt, Abfall beseitigt und, wenn notwendig, der Raum gekehrt.
2. Während des Unterrichts
Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer tragen gemeinsam zu einem guten und angenehmen Lern- und Arbeitsklima bei. Dazu müssen alle sorgfältig vorbereitet sein. Sie sind verpflichtet, die Hausaufgaben anzufertigen, aufmerksam und aktiv den Unterricht mit zu gestalten und den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer – auch in Bezug auf die Sitzordnung - Folge zu leisten.
Während des Unterrichts sind Essen und Trinken, Kauen von Kaugummi, Tragen von Mützen, Hören von Musik, der Gebrauch von Handys und anderes sachfremdes Verhalten grundsätzlich nicht gestattet. Eingeschaltete Handys und Tonträger werden von den Lehrkräften eingesammelt und können von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
Während der Klausuren sind Handys und sämtliche andere elektronische Geräte ausgeschaltet in den Taschen zu lagern. Sie dürfen nicht mehr auf den Tischen liegen.
Jede Art von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass immer dann, wenn eine Person ohne ihre Zustimmung, insbesondere heimlich, aufgenommen wird eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person und damit ein Rechtsverstoß vorliegt.
Nach Unterrichtsbeginn herrscht im Haus, auf den Fluren und auf dem Schulhof Ruhe, lautes Spielen ist während dieser Zeit auch auf dem Hof nicht erlaubt.
Das Mitbringen von Gegenständen, von denen eine Gefahr für die in der Schule Anwesenden ausgeht, ist untersagt.
Tiere dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
3. In der Pause
Pausen dienen der Erholung zwischen den Unterrichtsstunden.
Die erste große Pause ist als „Offene Pause“ gestaltet: Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich in ihren Klassenräumen aufhalten, um dort in Ruhe zu frühstücken und Gemeinschaftsspiele zu spielen. Alle sind für eine ruhige Atmosphäre im Klassenraum verantwortlich.
Zum Laufen, Toben und Ballspielen müssen sie auf den Schulhof gehen. Hierbei nehmen alle Rücksicht aufeinander, so dass niemand gefährdet wird. Als Bälle sind ausschließlich Softbälle zugelassen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Streitschlichtungsgruppe unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Aufsicht auf dem Hof.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht auf den Fluren, vor den Fachräumen und vor oder in den Umkleiden der Sporthalle aufhalten. Auch der Vorraum vor dem Kiosk ist kein Aufenthaltsraum und muss nach dem Einkauf verlassen werden.
Lehrkräfte sind in der Regel nur in der ersten großen Pause zu sprechen.
Die zweite große Pause ist eine Hofpause. Die Klassenräume werden in der Regel von den zuletzt unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer abgeschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I halten sich auf dem Schulhof auf, dürfen aber am Schulkiosk einkaufen.
Beim Einkauf am Kiosk ist Fairness geboten, darum stellen sich alle Schülerinnen und Schüler ohne zu drängeln in einer Reihe an. Insbesondere nehmen die älteren Rücksicht auf die jüngeren.
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich auch im „Obi“ oder in den Kursräumen 021 – 024 aufhalten.
Ertönt der Pausengong zu Beginn einer großen Pause bei Regen, Eis oder Schnee ein zweites Mal, halten sich alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen auf. Der Aufenthalt auf dem Schulhof ist dann nicht erlaubt.
Das Befahren des Schulhofs mit Fahrzeugen aller Art (z. B. Roller, Kickboards, Skates und Ähnliches) ist untersagt.
Das Werfen mit Schneebällen ist wegen der damit verbundenen erheblichen Verletzungsgefahr grundsätzlich strengstens verboten.
Nach den Pausen achten alle darauf, dass sie pünktlich wieder zum Unterricht in den Klassen erscheinen.
Während der Unterrichtszeit (inklusive Pausen!) darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nicht verlassen werden.
4. Hausaufgabenbetreuung / Förderunterricht / Mittagessen
Der Gesetzgeber sieht eine ununterbrochene Aufsichtspflicht bis einschließlich des Nachmittagsunterrichts vor. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen also das Schulgelände auch in der Mittagspause nicht verlassen. Nur wenn sie eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Eltern und der Schule mit sich führen, können sie außerhalb eine Mahlzeit einnehmen. Um überflüssigen Müll zu vermeiden, soll Fastfood mit seiner aufwändigen Verpackung nicht auf das Schulgelände gebracht werden.
Während der Mittagspause in der 6. oder 7. Stunde können alle Schülerinnen und Schüler in der Mensa bestelltes oder eigenes Essen zu sich nehmen. Dabei verhält sich selbstverständlich jeder ruhig und angemessen und achtet darauf, dass er seinen Platz sauber verlässt. Eine weitere Möglichkeit zur Versorgung besteht am Schulkiosk.
In den Räumen der Hausaufgabenbetreuung und des Förderunterrichts herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre. Wenn sich ein Schüler/eine Schülerin nicht daran hält, kann er/sie von der Hausaufgabenbetreuung oder dem Förderunterricht ausgeschlossen werden.
Die Aufsichtsführenden überprüfen vor dem Nachhausegehen anhand der Hausaufgabenhefte, dass die Hausaufgaben angefertigt wurden.
5. Ordnung und Sauberkeit
Wir alle möchten in einer freundlichen Umgebung arbeiten. Dazu gehört, dass für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände selbstverständlich alle zuständig sind.
So werden Unterrichtsräume in regelmäßigen Abständen aufgeräumt und Abfälle sofort beseitigt. Die Klassen- und Kurslehrerinnen und Kurslehrer regeln mit ihren Klassen und Kursen, wie die notwendigen Maßnahmen organisiert werden. Unterstützend sind die Ordnungsdienste auf dem Schulhof (5. und 6. Klassen), im Gebäude (9. und 10. Klassen) sowie auf den umliegenden Außenanlagen (LKs 12) tätig.
Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Aufenthaltsraum („Obi“) verantwortlich. Dabei übernimmt die Jahrgangsstufe 11 den täglichen Ordnungsdienst.
Auf Sauberkeit in den Toilettenräumen achten alle im Interesse der Benutzerinnen und Benutzer besonders.
Die bepflanzten Flächen rund um die Schule und besonders auf dem Schulhof sind schonend zu behandeln.
Mobiliar, Inventar, Bücher, Wände, Bilder und Böden dürfen weder verunstaltet noch beschädigt werden.
Sachbeschädigungen und deren Verursacherinnen und Verursacher sind unbedingt den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu melden. Mutwillig und grob fahrlässig verursachte Schäden müssen ersetzt werden.
6. Anlagen
Regeln für die naturwissenschaftlichen Fachräume
Regeln für die Sport- und Gymnastikräume
Regeln für die Computerräume / Selbstlernzentrum
Regeln für die Übermittags- und Hausaufgabenbetreuung und den Förderunterricht